Allianz Zahnversicherung
10. Mai 2008 | Rubrik: Zahnversicherer, Produkte, TarifeDa der Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherungen für den Zahnersatz nur noch geregelte Festzuschüsse vorsieht, bieten nahezu alle deutschen Versicherungsgesellschaften innerhalb ihrer Krankenversicherungssparten einen oder mehrere so genannte Zahnzusatztarife an.
Die Allianz-Zahnversicherung kann als eigenständige private Zusatzversicherung abgeschlossen werden.
Die drei verschiedenen Tarife unterliegen den Vorschriften der allgemeinen Versicherungsbedingungen. Sie unterscheiden sich in ihren Leistungsmerkmalen, den Wartezeiten (bzw. Begrenzungen der Erstattung) und dem Beitrag.
Im Einsteigertarif „723 P“ wird den Versicherten – neben der Erstattung von 30% der Gesamtkosten für Zahnersatz und Implantate – auch eine Auslandsreisekrankenversicherung (bis 8 Wochen Reisedauer) angeboten. Die Erstattung der Kosten ist unabhängig von der Höhe der Vorleistungen der Krankenkassen. Die Allianz Versicherung begrenzt die Kostenübernahme in diesem Tarif auf 250 € pro Person und Jahr während der ersten drei Jahre.
Im Tarif „Zahnplus“ umfasst die Erstattung 70% (inklusive der Leistung der GKV) und gilt für normalen Zahnersatz, Inlays und Implantate. Die Erstattungen staffeln sich in den ersten Jahren mehrfach und liegen bei Höchstbeträgen zwischen 500 € in 12 Monaten und 1.250 € in 48 Monaten.
In dem exklusiven „Zahnbest“-Tarif ist neben dem hochwertigen Zahnersatz auch eine professionelle Zahnreinigung pro Jahr enthalten. Die Erstattung für diese Leistungen liegen bei 80% der Gesamtrechnungssumme (inkl. Vorleistung der GKV). Die Zahnreinigung wird auf eine Zahlung von max. 50 € begrenzt. Wie auch in den anderen Tarifen, werden in den ersten Jahren die Höchstbeträge für Erstattungen begrenzt und liegen zwischen 600 € in den ersten 12 Monaten und 1.500 € in 48 Monaten.
Bei Unfällen entfallen jegliche Wartezeiten oder Begrenzungen.


