Central Zahnversicherung: central.prodent

22. Nov 2011 | Rubrik: Zahnversicherer, Produkte, Tarife

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Bei dem Tarif central.prodent der Central Krankenversicherung handelt es sich um eine private Zusatzversicherung für Zahnersatz und plastische Zahnfüllungen. Die Versicherung ist für Mitglieder der gesetzlichen Krankenversicherung oder dort familienversicherte Personen abschließbar. Bei Antragstellung wird eine vereinfachte Gesundheitsprüfung durchgeführt, bei welcher nur Fragen zu fehlenden Zähnen beantwortet werden müssen. Hierdurch ist ein Versicherungsabschluss auch mit verschiedenen Vorerkrankungen möglich.

Der Zahnversicherungstarif “central.prodent”

Der Tarif central.prodent übernimmt einschließlich einer Vorleistung der gesetzlichen Krankenversicherung 90 % eines erstattungsfähigen Rechnungsbetrages. Zu den erstattungsfähigen Aufwendungen zählen bei diesem Tarif medizinisch notwendige Leistungen für Zahnersatz (z.B. Prothesen, Brücken, Implantate), Zahnkronen und Inlays. Erfolgt keine Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung für eine versicherte zahnärztliche Maßnahme, wie z.B. bei einer Behandlung durch einen Privatarzt, reduziert sich der Erstattungssatz des Tarifs auf 50 % des Rechnungsbetrages. Die anfallenden Kosten für ärztliche oder zahnärztliche Leistungen werden bei diesem Tarif grundsätzlich bis zu den Höchstsätzen der Gebührenordnungen für Ärzte (GOÄ) und Zahnärzte (GOZ) erstattet. Zudem übernimmt die Zahnzusatzversicherung central.prodent unter Anrechnung einer Vorleistung der gesetzlichen Krankenversicherung 90 % des Rechnungsbetrages bzw. maximal 75 Euro pro Stück für plastische Füllungen (z.B. Kunststofffüllungen). Andere Zahnbehandlungen sowie Leistungen für Zahnprophylaxe oder Kieferorthopädie sind jedoch aus dem Versicherungsschutz des Tarifs ausgeschlossen.

Wartezeiten bei der Central Prodent Zahnzusatzversicherung

Eine Inanspruchnahme der Leistungen des Tarifs central.prodent ist erst nach Ablauf einer achtmonatigen Wartezeit nach Versicherungsbeginn möglich. Diese entfällt allerdings bei erstattungsfähigen zahnärztlichen Leistungen infolge eines Unfalls. Des Weiteren bestehen bei dieser Zahnzusatzversicherung in den ersten sechs Versicherungsjahren festgelegte Höchstleistungen für Zahnersatz, Zahnkronen und Inlays. Demnach werden in den ersten zwei Versicherungsjahren höchstens 2.500 Euro, in den ersten vier Versicherungsjahren höchstens 5.000 Euro und in den ersten sechs Versicherungsjahren höchstens 7.500 Euro übernommen. Diese Höchstbegrenzungen entfallen ab dem siebten Versicherungsjahr oder bei einem Versicherungsfall infolge eines Unfalls. Des Weiteren ist bei der Zahnzusatzversicherung der Central keine Vorlage eines Heil- und Kostenplanes vor Behandlungsbeginn notwendig, um eine volle tarifliche Leistung zu erhalten.

Central Prodent Zahnversicherung: Weitere Informationen finden sich unter www.central.de/online/portal/ceninternet/content/139788/148234

Central Prodent Zahnversicherung: Weitere Informationen finden sich unter www.central.de/online/portal/ceninternet/content/139788/148234

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